Anleitung zur Registrierung der Satzung bei der Agentur der Einnahmen
Die Registrierung der Satzung erfolgt direkt bei der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate). Hierfür ist vorab online ein Termin zu vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen:
- Die Satzung in zweifacher Ausfertigung, auf jeder Seite im Original vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin unterschrieben;
- das Protokoll der Mitgliederversammlung, in der die Satzung genehmigt wurde, in zweifacher Ausfertigung, im Original von Schriftführer/in und Präsident/in unterzeichnet;
- das ausgefüllte Modell 69 (siehe Anlage; bitte die gelb markierten Felder ausfüllen*), vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet;
- sofern die Registrierung nicht persönlich vom gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, kann mittels entsprechender Vollmacht (Delega) auf Seite 3 des Modells 69 eine andere Person beauftragt werden. In diesem Fall ist eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters mitzubringen;
- Kopie des Ausweises der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden.
*Modell 69
*Modell 69 Beispiel