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Schwerpunkt: Dritter Sektor

Unterstützung für Mitgliederbühnen im gemeinnützigen Bereich

Dritter Sektor im Fokus

Vielfach herrscht zum Thema "Dritter Sektor" noch große Unsicherheit. Da das nationale Einheitsregister des Dritten Sektors („RUNTS“) öffentlich einsehbar ist, hat der Südtiroler Theaterverband die Situation der Mitgliedsbühnen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass viele Mitgliedsvereine entweder nicht im RUNTS aufscheinen oder noch nicht endgültig eingetragen wurden. Aufgrund dieser Erkenntnisse sieht der Südtiroler Theaterverband die Notwendigkeit, zu einigen Themen des Dritten Sektors detaillierte Auskünfte zu geben, verbunden mit der dringenden Empfehlung, die Angelegenheit aktiv anzugehen.

In unserem Leitfaden werden die folgenden Punkte erläutert:

  • Vorstellung des Entwurfs zum Ehrenamtsgesetz und des Landesverzeichnisses gemeinnütziger Organisationen am 25. Juli 2024
  • Entscheidung über die Ein- oder Austragung im RUNTS
  • Vereine, die provisorisch im RUNTS-Register eingetragen sind
  • Vereine, die nicht im RUNTS-Register eingetragen sind
  • Erstellung der Jahresabschlussrechnung und Klärung der Einstufung der Eintritte
  • Zuweisung des Vermögenszuwachses bei Austritt aus dem RUNTS-Register
  • MwSt.-Nummer erforderlich für gewohnheitsmäßige gewerbliche Einnahmen

 

"Mach dich fit für die Vereinsführung"

Im Jänner 2025 fand die Seminarreihe „Mach dich fit für die Vereinsführung“ statt, geleitet von Dr. Markus Hofer. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten praxisnahe Informationen zu wichtigen Themen rund um die Vereinsführung.

Der Fokus lag auf den grundlegenden steuerlichen Bestimmungen, der Erstellung der Abschlussrechnung nach dem Modell des Dritten Sektors sowie der korrekten Führung des RUNTS. Zusätzlich wurden das neue Landesverzeichnis des Landes Südtirol sowie aktuelle Neuerungen im Bereich des Dritten Sektors vorgestellt.

Die Präsentation zur Seminarreihe kann hier heruntergeladen werden.

 

Spenden und Sponsoring

Zunächst ist zwischen Spenden und Sponsoring/Werbung zu unterscheiden:

  • Beim Sponsoring oder einer Werbemaßnahme wird eine Gegenleistung erwartet – in der Regel Werbung für das Unternehmen. 
    Sposoring-Leistungen stellen gewerbliche Einnahmen dar und müssen in der Steurerklärung versteuert werden.
  • Spenden hingegen erfolgen ohne Gegenleistung. Aus diesem Grund sind Spenden auch aus steuerlicher Sicht vorteilhaft: Spenden gelten als institutionelle Zuwendungen und unterliegen nicht der Besteuerung.

Aus diesem Grund muss zuallererst diese Unterscheidung gemacht werden.

Wird eine Spendenquittung ausgestellt, so ist die Spende im Abschnitt A.4 anzugeben.
Es wird aber keine Spendenaufstellung für das RUNTS benötigt.

 

Vorlage für eine Lastschrift für Vereine im Dritten Sektor