Akkreditierung
Es gilt Folgendes zu beachten: Organisationen, die bereits im einheitlichen nationalen Register des Dritten Sektors („RUNTS“) eingetragen sind und welche noch nie für die 5-Promille-Zuweisung akkreditiert wurden und daher nicht auf der ständigen Liste der akkreditierten Organisationen stehen, müssen, wenn sie dies für das Jahr 2025 tun möchten, einen Antrag über die Plattform „RUNTS“ stellen.
Es muss das Feld „Akkreditierung von 5/1000“ angekreuzt und in das entsprechende Feld der IBAN-Code des Bankkontos lautend auf den Namen der Einrichtung, an die die Zahlung der Leistung erfolgen soll, eingegeben werden. Hierfür benötigt man den SPID und die digitale Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
Der Antrag auf Eintragung für die Vereine im Dritten Sektor kann ab dem 13. März bis spätestens 10. April 2025 gestellt werden. Grundsätzlich kann die Vorschrift kalendarisch wie folgt zusammengefasst werden:
- Startzeitpunkt für die Abgabe der Einschreibungen: 13. März 2025
- Fälligkeit für die Abgabe der Einschreibungen: 10. April 2025
- Veröffentlichung der provisorischen Liste: bis zum 20. April 2025
- Korrektur der Anträge: bis zum 30. April 2025
- Veröffentlichung der endgültigen Liste: bis zum 10. Mai 2025
Auch wenn der Verein die Fälligkeitstermine nicht eingehalten hat, ist es dennoch möglich, bis zum 30. September für die 5 Promille anzusuchen. In diesem Fall muss die Eintragung vorgenommen und eine Strafzahlung („remissione in bonis“) von 250 Euro geleistet werden. Mit dieser Strafzahlung wird die Eintragung gültig, und es kann bereits in diesem Jahr für die 5 Promille angesucht werden.
Vereine im Dritten Sektor, die sich bereits in den Vorjahren im RUNTS für die 5 Promille eingetragen haben, müssen nichts weiter tun. Eine Änderung ist nur erforderlich, wenn sich die IBAN geändert hat.
Jährliche Erklärung
Für Vereine, die bereits die Zuweisung der 5 Promille erhalten, soll nochmals an die Verpflichtung erinnert werden, dass die zugewiesenen 5 Promille lediglich für institutionelle Zwecke verwendet werden dürfen. Weiteres muss über die Verwendung ein detaillierter Rechenschaftsbericht abgefasst werden, welcher für zehn Jahre aufbewahrt werden muss.
Falls der erhaltene Beitrag den Betrag von 20.000 Euro jährlich überschreitet, gibt es seit dem Jahr 2022 eine neue Prozedur der Mitteilung.